Deutschland ist bis heute nicht beigetreten.
Am 22. Januar 2021 trat der (AVV/TPNW) der Vereinten Nationen in Kraft und wird Teil des humanitären Völkerrechtes. Er verbietet und ächtet den Besitz von Kernwaffen. Es ist völkerrechtswidrig, Atomwaffen zu besitzen, zu entwickeln, zu stationieren, zu testen, zu gebrauchen und damit zu drohen.
Die Bundespublik Deutschland ist bis heute dem Abkommen nicht beigetreten.
Kampagne wirbt seit 2006 für Abrüstung
2006 beschlossen die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) die Gründung der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN).
Irritierender Aufruf der Heinrich-Böll-Stiftung
Um so irritierender ist ein aktuelle Aufruf der Heinrich-Böll-Stiftung, einer Denkfabrik die den Grünen nahe steht. Gemeinsam mit konservativen bis rechten Sicherheitslobyist*innen setzt sich die Vorsitzende Ellen Ueberschär für eine „nukleare Teilhabe“ Deutschlands ein.
ICAN Deutschland
www.icanw.de | Twitter | @NuclearBan
Atomwaffenverbot in Kraft – ohne Deutschland
DW 22.1.2021
Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22. 01.2021 in Kraft
IFFF Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit
Atomwaffen sind ab morgen verboten
Telepolis 21.01.2021
Die Göttinger Erklärung 1957
Uni Göttingen
Heinrich-Böll-Stiftung
Transatlantisches new agreement
/anewagreement.org/
Martin Sonneborn auf Twitter
Grüne verärgert über Heinrich-Böll-Stiftung
Süddeutsche Zeitung