Atomwaffenverbotsvertrag

Atomwaffenverbotsvertrag

Deutschland ist bis heute nicht beigetreten.

Atomwaffenverbotsvertrag

Am 22. Januar 2021 trat der (AVV/TPNW) der Vereinten Nationen in Kraft und wird Teil des humanitären Völkerrechtes. Er verbietet und ächtet den Besitz von Kernwaffen. Es ist völkerrechtswidrig, Atomwaffen zu besitzen, zu entwickeln, zu stationieren, zu testen, zu gebrauchen und damit zu drohen.

Die Bundespublik Deutschland ist bis heute dem Abkommen nicht beigetreten.

Kampagne wirbt seit 2006 für Abrüstung

2006 beschlossen die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) die Gründung der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN).

Irritierender Aufruf der Heinrich-Böll-Stiftung

Um so irritierender ist ein aktuelle Aufruf der Heinrich-Böll-Stiftung, einer Denkfabrik die den Grünen nahe steht. Gemeinsam mit konservativen bis rechten Sicherheitslobyist*innen setzt sich die Vorsitzende Ellen Ueberschär für eine „nukleare Teilhabe“ Deutschlands ein.

ICAN Deutschland
www.icanw.de | Twitter | @NuclearBan

Atomwaffenverbot in Kraft – ohne Deutschland
DW 22.1.2021

Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22. 01.2021 in Kraft
IFFF Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit

Atomwaffen sind ab morgen verboten
Telepolis 21.01.2021

Die Göttinger Erklärung 1957
Uni Göttingen

Heinrich-Böll-Stiftung

Transatlantisches new agreement
/anewagreement.org/

Martin Sonneborn auf Twitter

Grüne verärgert über Heinrich-Böll-Stiftung
Süddeutsche Zeitung

Twitter

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