Statt auf Qualifizierung und Ausbildung setzt die Bundesregierung auf ein Instrument, mit dem bereits Hartz-IV-Empfänger gegängelt werden. Ab 1. August sollen 100 000 zusätzliche sogenannte Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung geschaffen werden. Die Betroffenen erhalten keinen Arbeitslohn, sondern lediglich die Aufwandsentschädigung. Anders als bei den sogenannten Ein-Euro-Jobs sollen Flüchtlinge allerdings nur 8o Cent pro Stunde erhalten.
Das neue Arbeitsmarktprogramm beruht wie auch andere Maßnahmen des Integrationsgesetzes keineswegs auf Freiwilligkeit. Ebenso wie bei Integrationskursen wird eine Verweigerung mit Sanktionen bestraft. So können Betroffenen die Sozialleistungen gekürzt werden. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält dies für nicht verfassungskonform. Das Vorhaben, die Leistungen auf das physische Existenzminimum zu reduzieren, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum.
Betrachtet man die bisherige Entwicklung im Bereich der Ein-Euro-Jobs, zeigen zahlreiche Studien, dass die Billigjobs sowohl reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen als auch ihr vorgegebenes Ziel verfehlen, die Vermittelbarkeit von Erwerbslosen in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Reguläre Beschäftigung wird in nicht zu vernachlässigendem Umfang verdrängt. Als eine Ursache gelten vor allem die Nichteinhaltung der Förderungsgrundsätze für Arbeitsgelegenheiten, die »wettbewerbsneutral«, »zusätzlich« und »im öffentlichen Interesse« sein müssen.
Billigjobs für Asylsuchende machen wenig Sinn. Stattdessen sind umfassende Qualifizierungsprogramme notwendig.
- vollständiger JungleWorld-Beitrag von Stefan Dietl
Jungle World Nr. 31, 4. August 2016
- Chancen und Hürden
Zugangsmöglichkeiten von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt
Abschlussdokumentation des Netzwerks Integration
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